Vereinbarungsvertrag.

1.   Die „Schlüsselübergabe“ erfolgt im Regelfall
      einen Tag  vor  der Miete. Bei Nachfrage ev. zwei Tage
      vorher. (ab.17.00 Uhr)

2.   ACHTUNG: Schlüssel nicht verlieren, ansonsten müssen
     wir für diesen Spezialschlüssel 400.-- CHF 
     verlangen,
 weil dann das ganze Schloss ausgetauscht
     werden muss.

3.   Wir benötigen den genauen Namen, die Adresse und 
      die Telefonnummer  des Mieters, der dann  für alles
       verantwortlich ist.
 
(bitte leserlich schreiben.)
4. Wir erwarten eine moderate  Lautstärke, damit sich die
     Nachbarn nicht beschweren. (bitte ev. mit Handy dB 
     messen unter 95 dB in 1 Meter Abstand vom 
     Lautsprecher) Vor allem dürfen die Bässe nicht zu hoch
     gedreht werden.

5.
  Vor dem Lokal muss Ruhe ab spätestens 10 Uhr
     herrschen. (verantwortlich ist der Mieter und ist
     sehr wichtig)

6.   Das Lokal muss bis 12 Uhr des folgenden Tages
    „besenrein“ und sauber zurückgegeben werden,
     ansonsten wird ein ½ Tag dazu gerechnet. (Mietdauer
     jeweils von 12-12Uhr). Bei Nachfrage kann man den
    Termin ohne Mehrkosten bis zum Abend verlängern.
    Untersagt sind Konfettikanonen oder ähnliches.

7.  Mögliche Defekte müssen dem Vermieter
    (bei Vertragsunterzeichnung) sofort bekannt
    gegeben werden, ansonsten wird die eventuelle

    Reparatur dem Mieter in Rechnung gestellt.

8.   Der Verantwortliche muss mindestens 18 Jahre alt sein.

9.  Der Müll muss vom Mieter entsorgt werden .Bei Abgabe in unsern Container verlangen wir für 60l Säcke  CHF 3.70 und für 110 l Säcke CHF. 6.85 pro Sack.

9a. Bei Vereinbarung "voller Service" also aufräuem durch uns, fallen 380.-- Fr.  an. inkl. zwei Müllsäcke à120 Liter.
Grobe Grundreinigung muss trotzdem getätigt werden.

    Wichtig: Das von einem Gast erbrochene muss auf jeden Fall vom Tagesmieter entsorgt werden.

10.  Die Musik und Lichtanlage darf nicht beschädigt werden. ( das heisst z.B. keine Getränke, Asche von Zigaretten im  Discobereich).

    Der Mieter ist dafür verantwortlich.

11.An der Musikanlage darf gar nichts verändert werden, das heisst z.B. keine Chinch umstecken usw.

12.  Die Musik und Lichtanlage im gleichen Zustand zu übergeben, wie sie vorgefunden wurde.  (jede Aenderung ist untersagt)

13. Ich, der Unterzeichnende bin mit der Vereinbarung          einverstanden.

14. Die Zahlung muss bei der ersten Schlüsselübergabe
  beglichen werden.

15. Das Lokal ist ein NICHTRAUCHER LOKAL. Sie 
 können aber 
im Eingangsbereich rauchen.

16. Bei Minderjährigen haften die Eltern für Ihre Kinder. (z.B. Verbot von Alkohol). Es  MUSS dauernd  eine Volljährige Person anwesend sein.

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Name_____________________________________ 

 

Adresse_________________________________________

 

TelNr.________________________________________

Unterschrift_________________________________




 
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